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Spaßpolizzen – zur Fußball-WM 2014 und aus anderen Anlässen !

Zwei chinesische Versicherer haben sich passend zur Fußball-WM originelle Produkte einfallen lassen. Sie bieten leidenschaftlichen Fans, die beim Alkoholkonsum übertreiben, ein „World Cup Over-Drinking Insurance“-Paket und Versicherungsschutz gegen Ungemach durch anderes exzessive Verhalten. Auch „Enttäuschungs-Versicherungen“, wenn das eigene Lieblingsteam ausscheidet, werden angeboten. Sollte das Team bereits in der Vorrunde scheitern, kann man gegen eine Prämie von umgerechnet EUR 1,– ein Trostpflaster von bis zu EUR 6,– erhalten.

Die geringen Beträge zeigen, dass der Spaßfaktor überwiegt. Um existentielle Absicherung geht es hier nicht. Man sieht, Chinesen haben zwar ballesterisch noch Luft nach oben, aber bezüglich Geschäftssinn sind sie jetzt schon top.

Solche Produkte erinnern im Übrigen an die Spaß-Polizzen der seligen Sir Huckleberry Insurance Company. Bei dieser 1985 in Amsterdam gegründeten „lustigsten Versicherungsgesellschaft der Welt“ konnte man sich ausschließlich gegen kuriose Ereignisse versichern. Um Bagatellbeträge konnte man z.B. Versicherungsschutz gegen Entführung durch Außerirdische erwerben, gegen Heiratsschwindler oder gegen Pech im Lotto.

Hin und wieder bin auch ich zu Scherzen aufgelegt und deshalb fragte ich vor rd. 2 Jahren einen Versicherer, ob er mir für einen Kunden „Sachsschäden durch Zombiebisse“ explizit mitversichern könnte. Diesem Wunsch waren Albereien mit dem Kunden vorausgegangen und ich war mir sicher, dass er vor Begeisterung aus dem Häuschen wäre, wenn er in der Polizze davon lesen würde. Außerdem schien mir das Risiko für den Versicherer mehr als überschaubar. Normal veranlagte Zombies schlagen ihre Beißerchen nicht wahllos in Mauerwerk oder Mobiliar, sondern sind hinter Menschen her. Das hätte höchstens Personenschäden zur Folge und die waren nicht Gegenstand der Versicherung. Also, was sollte schon passieren ?

Der Versicherer lehnte jedoch trotzdem ab und teilte mit, „dass dieser Einschluss nicht möglich ist“.

Seltsam war bei dieser Begründung, dass der beantragte Versicherungsumfang eine Allrisk-Deckung gewesen wäre. Gemäß dem Allrisk-Prinzip, wonach alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, wäre der Versicherungsschutz gegen diese Bisse selbstverständlich inkludiert gewesen. Einen Einschluss braucht es gar nicht erst.

Was können wir daraus lernen ?

Erstens, es sind offenbar nicht immer alle Gefahren drinnen, wo Allrisk draufsteht ! Die Zombie-Deckung stellt gewissermaßen den Elchtest für Allrisk-Verträge dar !

Zweitens, reine Spaßpolizzen, ja (zumindest in China), aber in gewöhnlichen Versicherungsverträgen ist hierzulande leider schnell Schluss mit lustig.

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