Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine freiwillige Versicherungsart wie die Vereinshaftpflicht gesetzlich vorgeschriebene Deckungsinhalte erhält. Dazu kommt, dass die Deckungsverpflichtung im Detail unklar ist, was die rechtskonforme Umsetzung in den Versicherungsbedingungen erschwert. Die Versicherer haben verständlicherweise wenig Freude mit der Gesetzesänderung und bieten gewisse, aber nicht alle Versicherer die gleichen Deckungszugeständnisse. Ob sie ausreichen oder individuell anzupassen sind, wird nicht zuletzt von Vereinszweck und -größe abhängen.

Die Vereinshaftpflichtversicherung war bislang ein stark standardisiertes Produkt, über das man sich nicht groß den Kopf zerbrechen musste. Die Zeiten dürften vorbei sein !